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Zahlungserinnerung: Vorlage Word und PDF

Die Rechnung ist fällig, das Geld fehlt. Eine freundliche Zahlungserinnerung klärt die meisten Fälle, ohne die Kundenbeziehung zu belasten. Die Vorlage hat Platz für mehrere offene Rechnungen, eine neue Frist und die Bankverbindung.

Zum Ausdrucken oder für den Computer. Auf dem Handy öffnen und vergrößern.

Vorschau der Vorlage: Zahlungserinnerung

Was in die Zahlungserinnerung gehört

  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistung oder Bauvorhaben und der offene Betrag.
  • Das ursprüngliche Fälligkeitsdatum und eine neue, konkrete Frist.
  • Bankverbindung und Verwendungszweck, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
  • Ein Satz für den Fall, dass sich Zahlung und Schreiben überschnitten haben.

Zahlungserinnerung oder Mahnung?

Die Zahlungserinnerung ist die höfliche erste Stufe. Rechtlich zählt die Mahnung: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, kommt er in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Unter Unternehmern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, auch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB).

Wer Verzugszinsen oder die Pauschale von 40 € verlangen will, nutzt deshalb die Mahnung.

Ton und Frist

Sachlich und freundlich bleiben, keine Vorwürfe. Als Frist sind sieben bis vierzehn Tage üblich. Ein festes Datum ist eindeutiger als „innerhalb von zehn Tagen“.

Für Firmen aus Polen

Die zweisprachige Fassung Deutsch-Polnisch hilft polnischen Firmen, die für deutsche Auftraggeber arbeiten: Das Schreiben geht auf Deutsch raus, die polnische Zeile darunter zeigt, was drinsteht.

Rechtsgrundlagen: BGB §§ 286, 288 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.11.2026). Stand: 08.11.2026 · Vorlage ohne Gewähr. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist eine Zahlungserinnerung Pflicht vor der Mahnung?

Nein. Gesetzlich gibt es nur die Mahnung (§ 286 BGB). Die Erinnerung ist eine freundliche Vorstufe, die viele Firmen aus Kulanz verschicken.

Darf ich für die Zahlungserinnerung Gebühren verlangen?

Die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB setzt Verzug voraus und gilt nur gegenüber Unternehmern. Bei der ersten freundlichen Erinnerung verzichten die meisten darauf.

Wie lange sollte die Frist sein?

Üblich sind sieben bis vierzehn Tage. Ein konkretes Datum vermeidet Missverständnisse.

Reicht eine E-Mail?

Ja, wenn sich der Zugang nachweisen lässt. Die Vorlage kann als PDF angehängt werden.

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