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Nachunternehmererklärung zum Mindestlohn: Muster Word und PDF

Wer Nachunternehmer einsetzt, haftet für deren Mindestlohnzahlungen. Mit der Erklärung, auf Baustellen oft auch Mindestlohnerklärung genannt, bestätigt der Nachunternehmer schriftlich, wie er Mindestlohn, Arbeitszeitaufzeichnung und den Einsatz weiterer Firmen handhabt. Für Firmen aus Polen gibt es die Vorlage auch zweisprachig.

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Vorschau der Vorlage: Nachunternehmererklärung

Warum Hauptunternehmer die Erklärung verlangen

Wer einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Das gilt auch für weitere Nachunternehmer und Verleiher und umfasst das Nettoentgelt (§ 14 AEntG, für den Mindestlohn entsprechend § 13 MiLoG).

Was der Nachunternehmer erklärt

  • Zahlung mindestens des gesetzlichen Mindestlohns und, soweit anwendbar, der Mindestentgelte nach AEntG.
  • Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens am siebten Kalendertag und zwei Jahre Aufbewahrung (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
  • Bereithalten der Prüfunterlagen in Deutschland auf Deutsch (§ 17 Abs. 2 MiLoG).
  • A1-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer.
  • Weitere Nachunternehmer und Verleiher nur mit schriftlicher Zustimmung.
  • Zahlungsnachweise auf Verlangen.

Was die Erklärung nicht leistet

Die Haftung nach § 14 AEntG hängt im Gesetzeswortlaut nicht von einem Verschulden des Auftraggebers ab. Die Erklärung dokumentiert, was vereinbart ist, und gibt eine Grundlage für Kontrollen und Konsequenzen. Die gesetzliche Haftung hebt sie nicht auf. Sinnvoll ist, Nachweise stichprobenartig anzufordern.

Für Nachunternehmer aus Polen

Die zweisprachige Fassung zeigt jede Erklärung auf Deutsch und Polnisch. So weiß die polnische Firma, was sie unterschreibt, und der deutsche Auftraggeber hat ein Dokument auf Deutsch.

Rechtsgrundlagen: AEntG § 14; MiLoG §§ 13, 17 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Schützt mich die Erklärung vor der Haftung?

Nein. Sie dokumentiert Pflichten des Nachunternehmers und erleichtert Kontrollen. Die Haftung nach § 14 AEntG und § 13 MiLoG bleibt bestehen.

Wofür haftet der Auftraggeber genau?

Für das Mindestentgelt der Arbeitnehmer des Nachunternehmers, und zwar für den Nettobetrag nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (§ 14 Satz 2 AEntG).

Welche Nachweise kann ich verlangen?

Üblich sind Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen, Überweisungsbelege und A1-Bescheinigungen. Was genau, sollte im Vertrag stehen.

Gibt es die Erklärung auf Polnisch?

Ja, polnisch und zweisprachig Deutsch-Polnisch, als Word und PDF.

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