Teilaufmaß und Schlussaufmaß
Ein Teilaufmaß hält Leistungen fest, die später verdeckt werden, oder dient als Grundlage einer Abschlagsrechnung. Das Schlussaufmaß erfasst die gesamte Leistung für die Schlussrechnung. Die Vorlage hat für beides ein Kästchen.
Was in die Vorlage gehört
- Bauvorhaben, Gewerk oder Bauteil, Auftraggeber und Auftragnehmer mit Vertretern.
- Vertrag oder Leistungsverzeichnis und die zugrunde liegenden Pläne mit Nummer und Index.
- Pro Zeile: Position, Bezeichnung und Ort, Anzahl, Länge, Breite, Höhe, Abzug, Menge und Einheit.
- Bemerkungen mit Skizzen- und Fotonummern, Unterschriften beider Seiten.
Aufmaß in Excel: die Menge rechnet sich selbst
In der Excel-Fassung ergibt sich die Menge jeder Zeile aus Anzahl × Länge × Breite × Höhe − Abzug. Leere Felder zählen als 1: Für eine Wandfläche tragen Sie Länge und Höhe ein, für Türen nur die Anzahl. Die Einheit wählen Sie aus einer Liste (m, m², m³, Stk, t, h, psch), und unter der Tabelle stehen die Summen je Einheit.
Zum Unterschreiben drucken Sie das Blatt aus. Es passt auf eine A4-Seite.
Gemeinsam messen
Termin vereinbaren, die Positionsnummern aus dem Leistungsverzeichnis übernehmen und vor Ort messen. Abzüge, etwa für Öffnungen, in die eigene Spalte schreiben, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt. Jedes Blatt unterschreiben beide Seiten.
Aufmaß und prüffähige Schlussrechnung
Beim Bauvertrag wird die Vergütung fällig, wenn das Werk abgenommen ist und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Prüffähig ist sie, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Sie gilt als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen erhebt (§ 650g Abs. 4 BGB).
Beispiel: eine Wandfläche mit Abzug
Position 3.2, Innenputz, Wohnzimmer Nordwand: Länge 4,20 m × Höhe 2,75 m ergibt 11,55 m². Abzug für die Tür 0,885 m × 2,01 m, also 1,78 m². Menge: 9,77 m². Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.
Im Aufmaßblatt steht dafür eine Zeile mit Länge und Höhe und eine Zeile mit dem Abzug. So lässt sich jede Menge auf der Baustelle nachmessen.
Häufige Fehler
- Positionen ohne Ort: Später weiß niemand, welche Wand gemeint war.
- Abzüge vergessen oder nur im Kopf gerechnet.
- Einheit fehlt, etwa m² statt m.
- Kein Plan- oder Skizzenbezug bei unregelmäßigen Flächen.
- Blätter ohne Unterschrift des Auftraggebers.
Rechtsgrundlagen: BGB § 650g (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
