Wann ein Regiebericht nötig ist
Immer dann, wenn eine Leistung nicht als Position im Leistungsverzeichnis steht und nach Aufwand bezahlt werden soll: zusätzliche Arbeiten auf Anordnung, Aufräumen nach fremden Gewerken, Arbeiten bei einer Behinderung. Ist die VOB/B vereinbart, gelten zusätzlich deren Regeln für Stundenlohnarbeiten.
Was in die Vorlage gehört
- Wer die Arbeit angeordnet hat, mit Namen, Funktion und Datum, und warum.
- Beschreibung mit Ort, Bauteil und Umfang.
- Personal mit Qualifikation, Beginn, Ende, Pause und Stunden, dazu Summe und vereinbarter Stundensatz.
- Geräte und Material mit Menge, Einheit und Einsatzzeit.
- Bestätigung des Auftraggebers, gegebenenfalls mit Einwänden.
So wird der Bericht belastbar
Die Anordnung vor Beginn klären und im Bericht festhalten. Den Bericht pro Tag schreiben und noch am selben Tag gegenzeichnen lassen. Arbeiten so beschreiben, dass ein Dritter sie auf der Baustelle wiederfindet. Unterschreibt die Bauleitung nicht, den Bericht trotzdem übergeben und den Zugang dokumentieren, etwa per E-Mail mit Foto.
Regiebericht und Arbeitszeitaufzeichnung
Der Regiebericht weist dem Auftraggeber eine Leistung nach. Er ersetzt nicht die Aufzeichnung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer: Im Baugewerbe sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeit aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Dafür gibt es unseren Stundenzettel.
Beispiel für eine Beschreibung
„Wanddurchbruch 30 × 30 cm im Keller Achse C für nachträgliche Leitung, Anordnung Herr K. (Bauleitung AG) am 12.11., 2 Mann, 7:00–10:30, Kernbohrgerät 2 Std.“ Die Angaben sind ein Beispiel.
Je genauer Ort, Umfang und Anordnung beschrieben sind, desto weniger Spielraum bleibt für Streit über die Abrechnung.
Rechtsgrundlagen: MiLoG § 17 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026). VOB/B nur als mögliche Vereinbarung der Parteien erwähnt. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
