Aufbau der Vorlage
- Kopf mit Anbieter, Kunde, Angebotsnummer, Datum und Bauvorhaben.
- Leistungsverzeichnis mit Positionen, Menge, Einheit, Einzel- und Gesamtpreis.
- Summen netto, Umsatzsteuer, brutto und Gültigkeit des Angebots.
- Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen und nicht enthaltene Leistungen.
- Unterschriften: Anbieter und „Auftrag erteilt“ für den Kunden.
Was nicht im Angebot steht
Gerüst, Entsorgung, Strom und Wasser, Wartezeiten: Was nicht enthalten ist, gehört ausdrücklich ins Angebot. Sonst wird es später zum Streit über Nachträge. Wünscht der Besteller Änderungen, ist der Unternehmer beim Bauvertrag verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen (§ 650b Abs. 1 BGB).
Vom Angebot zum Vertrag
Unterschreibt der Kunde unter „Auftrag erteilt“, ist der Vertrag geschlossen. Für Bauleistungen gelten die Regeln des Werkvertrags und des Bauvertrags (§§ 631, 650a BGB). Für größere Aufträge lohnt ein eigener Bauvertrag, die Vorlage dafür gibt es ebenfalls.
Rechtsgrundlagen: BGB §§ 631, 649, 650a, 650b (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.11.2026). Stand: 08.11.2026 · Vorlage ohne Gewähr. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
