Mängel so beschreiben, dass sie jeder findet
Pro Zeile ein Mangel: was, wo genau, seit wann. Fotos nummerieren und die Nummer eintragen. Allgemeine Formulierungen wie „Fliesen schlecht verlegt“ reichen selten; besser ist „Bad 1. OG, Wand Dusche: Fugen bis 4 mm, Fliesen hohl, Foto 12–15“.
Frist zur Nacherfüllung
Das Gesetz nennt keine Zahl. Die Frist muss angemessen sein, also so lang, wie die Beseitigung bei zügiger Arbeit dauert. Die Vorlage hat dafür ein Feld und eines für die Bestätigung des Termins durch den Unternehmer.
Rechte des Bestellers
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der Aufwendungen verlangen, zurücktreten oder mindern sowie Schadensersatz verlangen (§ 634 BGB). Bei der Nacherfüllung wählt der Unternehmer, ob er den Mangel beseitigt oder neu herstellt, und trägt die Kosten für Transport, Wege, Arbeit und Material (§ 635 Abs. 1 und 2 BGB).
Zustellung nachweisen
Die Anzeige so zustellen, dass sich der Zugang später belegen lässt, etwa per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, und eine Kopie behalten. Die Vorlage hat ein Feld, in dem der Unternehmer den Empfang bestätigen kann.
Rechtsgrundlagen: BGB §§ 634, 635 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
