Was die Mahnung bewirkt
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, kommt er in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Ist für die Zahlung ein Kalendertermin bestimmt, braucht es keine Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unter Unternehmern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB).
Verzugszinsen und Pauschale
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucher 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).
- Pauschale 40 €, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, auch bei Abschlagszahlungen (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Zinsen laufen ab Verzugseintritt.
Erste, zweite, letzte Mahnung
Das Gesetz schreibt keine Zahl von Mahnungen vor. Viele Firmen schicken eine Mahnung mit Frist und danach eine letzte Mahnung mit Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren. Die Vorlage hat dafür das Feld „Mahnstufe“.
Beispiel
Rechnung über 4.800 € netto, fällig am 1.10., Kunde ist ein Bauunternehmen. Am 3.11. geht die Mahnung raus: Hauptforderung 4.800 €, Verzugszinsen ab Verzugseintritt, Pauschale 40 €, Frist bis 17.11. Das ist ein Beispiel.
Rechtsgrundlagen: BGB §§ 286, 288 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.11.2026). Stand: 08.11.2026 · Vorlage ohne Gewähr. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
