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Nachtragsangebot: Vorlage für Änderungen am Bau

Ändert der Auftraggeber die Leistung oder kommt etwas dazu, gehört das vor der Ausführung auf Papier: was sich ändert, was es kostet und wie es die Termine verschiebt. Die Vorlage hat Felder für alles und für die Beauftragung.

Zum Ausdrucken oder für den Computer. Auf dem Handy öffnen und vergrößern.

Vorschau der Vorlage: Nachtragsangebot

Wann ein Nachtragsangebot nötig ist

Begehrt der Besteller eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des Werkerfolgs notwendig ist, streben die Parteien Einvernehmen über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung an. Der Unternehmer muss dafür ein Angebot erstellen, bei einer Änderung des Werkerfolgs nur, wenn sie ihm zumutbar ist (§ 650b Abs. 1 BGB).

Wie der Preis ermittelt wird

Für angeordneten Mehr- oder Minderaufwand gelten die tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (§ 650c Abs. 1 BGB). Liegt eine vereinbarte Urkalkulation vor, kann der Unternehmer darauf zurückgreifen (§ 650c Abs. 2 BGB).

Was ins Nachtragsangebot gehört

  • Bezug zum Hauptvertrag, Nachtragsnummer und Datum.
  • Anlass: Änderung auf Wunsch, notwendige Änderung oder zusätzliche Leistung, mit Beschreibung und wer es wann angeordnet hat.
  • Positionen mit Menge, Einheit und Preisen, Summe der Mehr- oder Mindervergütung.
  • Auswirkung auf die Termine in Tagen.
  • Unterschrift „Beauftragt“ des Auftraggebers.

Rechtsgrundlagen: BGB §§ 650b, 650c (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.11.2026). Stand: 08.11.2026 · Vorlage ohne Gewähr. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich Zusatzleistungen ohne Nachtrag ausführen?

Besser nicht. Ohne schriftlich beauftragten Nachtrag wird die Bezahlung später oft zum Streit. Das Angebot dafür ist nach § 650b Abs. 1 BGB ohnehin vorgesehen.

Wie berechne ich den Preis für einen Nachtrag?

Nach den tatsächlich erforderlichen Kosten plus angemessene Zuschläge für Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (§ 650c Abs. 1 BGB), oder auf Basis einer vereinbarten Urkalkulation.

Gilt das auch bei VOB/B-Verträgen?

Die VOB/B hat eigene Regeln für Nachträge. Diese Vorlage folgt dem BGB; bei VOB/B die Klauseln des Vertrags prüfen.

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