Was in den Bericht gehört
- Datum, Wochentag, Arbeitszeit, Bauleiter oder Polier.
- Wetter und Temperatur, dazu ob die Arbeit wetterbedingt eingeschränkt war.
- Personal auf der Baustelle nach Firma oder Gewerk, mit Anzahl und Stunden.
- Ausgeführte Arbeiten nach Ort und Bauteil.
- Behinderungen und Anordnungen mit Uhrzeit, Dauer und Namen.
- Lieferungen, Geräte, Besuche, dazu Fotonummern.
Behinderungen richtig festhalten
Schreiben Sie auf, was passiert ist, wann und wie lange, und wer es angeordnet oder gemeldet hat: fehlende Pläne, ein Gewerk, das nicht fertig ist, ein Materialengpass. Ist eine Behinderung absehbar, dem Auftraggeber auch gesondert schriftlich Bescheid geben; der Tagesbericht ersetzt diese Mitteilung nicht.
Wer den Bericht führt
In der Regel der Bauleiter oder Polier des Unternehmers. Eine Gegenzeichnung durch den Auftraggeber („Kenntnis genommen“) macht den Bericht stärker. Bauherren und Architekten führen oft ein eigenes Bautagebuch.
Pflicht oder freiwillig?
Bei privaten Bauvorhaben schreibt kein Gesetz einen Bautagesbericht vor. Verträge verlangen ihn aber häufig. Unabhängig davon ist die Aufzeichnung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer im Baugewerbe Pflicht (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
Beispiel für einen guten Eintrag
„10:15 Uhr: Betonlieferung verspätet, Pumpe erst 11:40 Uhr vor Ort, 4 Mann Wartezeit 85 Minuten. Info telefonisch an Herrn K. (Bauleitung AG). Foto 23.“ Die Angaben sind ein Beispiel.
Ein solcher Eintrag nennt Uhrzeit, Ursache, Folgen und wer informiert wurde. Genau das fehlt, wenn später über Mehrkosten gesprochen wird.
Rechtsgrundlagen: MiLoG § 17 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026). Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
