Was die A1 ist
Die A1 ist eine EU-weit einheitliche Bescheinigung, in Polen ausgestellt vom Sozialversicherungsträger ZUS. Sie belegt, dass eine vorübergehend im EU-Ausland tätige Person im Sozialversicherungssystem des Entsendestaats bleibt — die Beiträge fließen also weiter nach Polen und nicht an deutsche Träger.
Sie gilt für entsandte Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige, die für einen Auftrag nach Deutschland kommen. Ausgestellt wird sie in beiden Fällen vom ZUS, unterschiedlich ist nur, wer den Antrag stellt.
Voraussetzungen für die Ausstellung
Die Bescheinigung ist keine Formsache. Der ZUS prüft, ob eine echte Entsendung vorliegt:
- Der Arbeitgeber übt in Polen nennenswerte Geschäftstätigkeit aus — als Richtwert gelten rund 25 % von Umsatz, Belegschaft oder Auftragszahl.
- Der Arbeitnehmer war vor der Entsendung mindestens einen Monat in Polen versichert.
- Die arbeitsrechtliche Bindung an den entsendenden Arbeitgeber bleibt während der gesamten Entsendung bestehen: Er zahlt den Lohn, weist die Arbeit an und kann das Arbeitsverhältnis beenden.
- Die Entsendung ersetzt keinen Arbeitnehmer, dessen Entsendungszeitraum gerade abgelaufen ist.
- Bei Selbstständigen: Die Tätigkeit besteht seit mindestens zwei Monaten in Polen und wird nach der Rückkehr fortgeführt.
Antrag Schritt für Schritt
- 1
Bei PUE ZUS anmelden
Portal: pue.zus.pl. Der Betrieb handelt in der Rolle des Beitragszahlers.
- 2
Formular US-4 wählen
Für entsandte Arbeitnehmer gilt das Formular US-4, für Selbstständige das Formular US-1.
- 3
Entsendedaten eintragen
Personendaten, Einsatzland, genauer Zeitraum, Daten des deutschen Auftraggebers und die Einsatzadresse. Die Angaben müssen mit Arbeitsvertrag und Zollmeldung übereinstimmen.
- 4
Unterlagen beifügen
Arbeitsvertrag oder Entsendevereinbarung, Nachweise über die Geschäftstätigkeit in Polen, bei Selbstständigen die Gewerbeunterlagen.
- 5
Signieren und absenden
Die fertige A1 steht im PUE-Konto als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken bereit.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Formular | US-4 (entsandte Arbeitnehmer), US-1 (Selbstständige) |
| Kosten | Gebührenfrei |
| Bearbeitungsdauer | In der Regel einige bis mehrere Werktage; Antrag 3–4 Wochen vor Einsatzbeginn stellen |
| Höchstdauer | 24 Monate (Verlängerung nur ausnahmsweise, im Einvernehmen beider Staaten) |
| Geltung | Nur für den im Dokument genannten Zeitraum und Einsatzstaat |
EKUZ — die zweite Karte
Die A1 betrifft Beiträge, nicht die Behandlung. Den Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland sichert die Europäische Krankenversicherungskarte (in Polen: EKUZ), die der Gesundheitsfonds NFZ kostenfrei ausstellt. Jeder Mitarbeiter sollte sie mitführen.
Kontrolle auf der Baustelle
Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Geprüft wird unangekündigt und pro Person: Identität, A1, Lohnbedingungen und Arbeitszeitaufzeichnungen.
- Fehlt die A1, wird deutsche Versicherungspflicht vermutet — samt Nachforderung der Beiträge in Deutschland.
- Der deutsche Auftraggeber steht mit in der Verantwortung; seriöse Firmen verlangen die A1-Kopien deshalb vor dem ersten Einsatztag.
- Die Arbeiten können bis zur Klärung stillgelegt werden — die Kosten des Stillstands trägt der Auftragnehmer.