Zwei Untergrenzen, nicht eine
Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit in allen Branchen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto je Stunde, zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € vorgesehen.
Der Branchenmindestlohn beruht auf einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Er liegt höher und gilt für alle Betriebe, die entsprechende Arbeiten in Deutschland ausführen — auch für ausländische und für nicht tarifgebundene Unternehmen.
Bauhauptgewerbe — Sätze ab 1. April 2026
Der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe umfasst zwei Lohngruppen. Seit dem 1. April 2026 gelten die Sätze bundeseinheitlich — die Unterscheidung zwischen Ost und West ist entfallen.
| Lohngruppe | Tätigkeit | Mindestsatz |
|---|---|---|
| Lohngruppe 1 (Werker) | Hilfsarbeiten ohne geforderte Bauqualifikation | 15,86 €/h |
| Lohngruppe 2 (Fachwerker) | Angelernte und qualifizierte Tätigkeiten | 17,34 €/h |
Weitere Baubranchen
| Branche | Mindestsatz | Gültig ab |
|---|---|---|
| Dachdeckerhandwerk — ungelernt | 14,96 €/h | 01.01.2026 |
| Dachdeckerhandwerk — Geselle | 16,60 €/h | 01.01.2026 |
| Gerüstbauerhandwerk | 14,35 €/h | 01.01.2026 |
| Elektrohandwerk | 14,93 €/h | 01.01.2026 |
| Maler- und Lackiererhandwerk — Geselle | 16,13 €/h | 01.07.2026 |
Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde die Untergrenze für ungelernte Kräfte nicht fortgeführt — für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/h. Die vollständige und laufend aktualisierte Übersicht veröffentlicht die Zollverwaltung auf zoll.de.
Was auf den Mindestlohn angerechnet wird
- Angerechnet wird nur das Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit.
- Nicht angerechnet werden Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge.
- Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenerstattungen zählen nicht als Entgelt.
- Abzüge für Unterkunft und Transport dürfen den Lohn nicht unter die Untergrenze drücken — überhöhte Unterkunftskosten sind ein klassischer Prüfpunkt.
- Fällig ist der Lohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats.
Arbeitszeitaufzeichnung
Am Bau besteht die Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters aufzuzeichnen — spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Die Unterlagen sind zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen in deutscher Sprache vorzulegen.