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Löhne

Mindestlohn am Bau 2026 — was tatsächlich gezahlt werden muss

Auf deutschen Baustellen gelten zwei Untergrenzen: die gesetzliche und die tarifliche. Wer die gesetzliche zahlt, wo die Branchenuntergrenze greift, verstößt gegen das AEntG — mit Bußgeldern bis 500.000 €.

Stand

Zwei Untergrenzen, nicht eine

Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit in allen Branchen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto je Stunde, zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € vorgesehen.

Der Branchenmindestlohn beruht auf einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Er liegt höher und gilt für alle Betriebe, die entsprechende Arbeiten in Deutschland ausführen — auch für ausländische und für nicht tarifgebundene Unternehmen.

Bauhauptgewerbe — Sätze ab 1. April 2026

Der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe umfasst zwei Lohngruppen. Seit dem 1. April 2026 gelten die Sätze bundeseinheitlich — die Unterscheidung zwischen Ost und West ist entfallen.

LohngruppeTätigkeitMindestsatz
Lohngruppe 1 (Werker)Hilfsarbeiten ohne geforderte Bauqualifikation15,86 €/h
Lohngruppe 2 (Fachwerker)Angelernte und qualifizierte Tätigkeiten17,34 €/h

Weitere Baubranchen

BrancheMindestsatzGültig ab
Dachdeckerhandwerk — ungelernt14,96 €/h01.01.2026
Dachdeckerhandwerk — Geselle16,60 €/h01.01.2026
Gerüstbauerhandwerk14,35 €/h01.01.2026
Elektrohandwerk14,93 €/h01.01.2026
Maler- und Lackiererhandwerk — Geselle16,13 €/h01.07.2026

Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde die Untergrenze für ungelernte Kräfte nicht fortgeführt — für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/h. Die vollständige und laufend aktualisierte Übersicht veröffentlicht die Zollverwaltung auf zoll.de.

Was auf den Mindestlohn angerechnet wird

  • Angerechnet wird nur das Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeit.
  • Nicht angerechnet werden Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge.
  • Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenerstattungen zählen nicht als Entgelt.
  • Abzüge für Unterkunft und Transport dürfen den Lohn nicht unter die Untergrenze drücken — überhöhte Unterkunftskosten sind ein klassischer Prüfpunkt.
  • Fällig ist der Lohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats.

Arbeitszeitaufzeichnung

Am Bau besteht die Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters aufzuzeichnen — spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Die Unterlagen sind zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen in deutscher Sprache vorzulegen.

Die Inhalte dienen der Information und geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung — wenden Sie sich im Einzelfall an einen Anwalt oder Steuerberater.

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