Drei Formen, drei Konsequenzen
| Form | Wer erledigt die Formalitäten | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag mit Entsendung | Der entsendende Arbeitgeber: Beiträge, A1, Meldung, Aufzeichnungen | Fachkräfte, die Absicherung ohne eigene Firma wollen |
| Selbstständigkeit | Der Unternehmer selbst: eigene A1, Meldung, Rechnungen, Steuern | Fachkräfte mit echter Selbstständigkeit und mehreren Auftraggebern |
| Nachunternehmervertrag | Die polnische Firma verantwortet ihren eigenen Trupp | Trupps, die ein abgegrenztes Gewerk eigenverantwortlich ausführen |
Entsendung im Arbeitsverhältnis
Die sicherste Form bei längeren Aufträgen. Der Beschäftigte behält die Versicherung im Heimatland, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutz; der Arbeitgeber übernimmt A1, Meldung und Aufzeichnungen. Der Lohn darf die deutsche Branchenuntergrenze für die in Deutschland geleisteten Stunden nicht unterschreiten.
Zusätzlich gelten die deutschen Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Sonntagsarbeit und Mindesturlaub, soweit sie günstiger sind.
Selbstständigkeit und die Falle der Scheinselbstständigkeit
Die eigene Firma bringt einen höheren Nettosatz und Flexibilität, verlagert aber sämtliche Pflichten auf den Unternehmer: eigene A1 (Formular US-1), Meldung, Rechnungsstellung, Steuern und kein arbeitsrechtlicher Schutz.
- Risikosignale: nur ein Auftraggeber, fester Stundensatz wie ein Lohn, Werkzeug und Material vom Auftraggeber, Eingliederung in dessen Schichtplan, Verbot der Weitervergabe.
- Merkmale echter Selbstständigkeit: abgegrenztes Gewerk, eigenes Werkzeug, freie Arbeitsorganisation, mehrere Kunden, unternehmerisches Risiko.
Nachunternehmervertrag
Die Firma übernimmt ein abgegrenztes Gewerk und schuldet den Erfolg. Der Vertrag sollte klar regeln:
- Leistungsumfang und Ausführungsstandard samt Plänen oder Leistungsverzeichnis.
- Ausführungsfristen und Folgen von Verzögerungen auf beiden Seiten.
- Vergütung: Stundensatz oder Pauschale, Abrechnung von Nachträgen.
- Zahlungsziel und Sicherheitseinbehalt — üblich sind 5 % bis zur Abnahme.
- Wer Material, Gerät, Gerüst, Strom, Sozialräume und Entsorgung stellt.
- Ablauf der Abnahme und Gewährleistungsfristen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Checkliste vor der Unterschrift
- Auftraggeber im Handelsregister prüfen (handelsregister.de): Eintragung, Kapital, vertretungsberechtigte Personen.
- Prüfen, ob der Satz die Branchenuntergrenze zuzüglich Anreise, Unterkunft und Gerät trägt.
- Klären, wer die Unterkunft zahlt und ob ein Abzug den Lohn unter die Untergrenze drückt.
- Abschlagszahlungen oder Vorschuss vereinbaren — ein ganzer Monat ohne Zahlung ist das übliche Risiko.
- Zahlungsziel und Verzugsfolgen festhalten, einschließlich Leistungsverweigerungsrecht.
- Prüfen, ob der Vertrag Verzögerungen anderer Gewerke auf den eigenen Trupp abwälzt.
- Eine Vertragsfassung in verständlicher Sprache verlangen.
- A1, Meldung und Haftpflichtversicherung vor dem ersten Arbeitstag vorliegen haben.