Unterweisung auf der Baustelle
Eine im Heimatland absolvierte Arbeitsschutzschulung ersetzt nicht die Unterweisung für die konkrete Baustelle. Die Sicherheitsunterweisung führt die Bauleitung oder der Sicherheitskoordinator am ersten Arbeitstag durch: Gefährdungen, Flucht- und Rettungswege, Verkehrswege für Maschinen, Erste-Hilfe-Punkt.
Die Unterweisung muss verständlich sein — bei fehlenden Deutschkenntnissen ist eine Übersetzung erforderlich. Die Teilnahme wird per Unterschrift dokumentiert und bleibt in den Bauunterlagen.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Ausrüstung stellt der Arbeitgeber auf eigene Kosten. Eine Beteiligung des Beschäftigten an den Kosten ist unzulässig. Üblicher Standard:
- Schutzhelm mit gültigem Verwendungszeitraum.
- Sicherheitsschuhe der Klasse S3 mit Zehenschutz und durchtrittsicherer Sohle.
- Warnweste oder Warnkleidung in der auf der Baustelle geforderten Klasse.
- Handschuhe passend zur Tätigkeit sowie Schutzbrille bei Staub- und Funkenflug.
- Gehörschutz bei Arbeiten mit schlagenden Maschinen.
- Auffanggurt mit Sicherungssystem bei Arbeiten über zwei Metern Höhe samt Einweisung.
Unfallversicherung und BG BAU
Die gesetzliche Unfallversicherung der Bauwirtschaft trägt die BG BAU. Ein entsandter Arbeitnehmer mit gültiger A1 bleibt in der Unfallversicherung seines Heimatlandes — auch deshalb verlangen Generalunternehmer die A1.
Viele Baustellen verlangen darüber hinaus einen Nachweis über die Anmeldung bei der BG BAU oder über den ausländischen Versicherungsschutz. Diesen Punkt vor Vertragsschluss klären.
Häufig verlangte Qualifikationen
- Bedienung von Hubarbeitsbühnen.
- Bedienung von Gabelstaplern und Teleskopladern.
- Schweißarbeiten — Qualifikation MAG/TIG mit gültigem Schweißerpass.
- Arbeiten in Höhen mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
- Elektrofachliche Befähigung bei Installationsarbeiten.
- Führerschein mit Schlüsselzahl 95 bei Transport von Personal und Gerät.
Arbeitsunfall — die ersten Schritte
- 1
Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
Notruf in Deutschland: 112. Auf größeren Baustellen gibt es einen festen Erste-Hilfe-Punkt.
- 2
Bauleitung informieren
Der Vorfall gehört in die Bauunterlagen — ohne Eintrag ist eine spätere Forderung schwer zu belegen.
- 3
Durchgangsarzt aufsuchen
Bei Arbeitsunfällen führt der Weg zum D-Arzt; sein Bericht ist Grundlage des weiteren Verfahrens.
- 4
Arbeitgeber im Heimatland benachrichtigen
Der Betrieb erstellt die Unfallanzeige nach heimischem Recht und meldet den Fall dem Versicherungsträger.
- 5
Unterlagen sichern
Versicherungskarte, ärztliche Befunde, Zeugendaten und Fotos der Unfallstelle sofort zusammenstellen.